ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GÄSTEFÜHRER JENS SCHERF

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis

zwischen dem Auftraggeber (Besteller, Gast) und dem Gästeführer Jens Scherf, Eduard-Bilz-

Straße 51d, 01445 Radebeul.

1.GRUNDLAGE

Vertragspartner einer Führung/Rundfahrt sind der Kunde/Besteller/Auftraggeber (nachfolgend

'Gast' genannt) einerseits und der Gästeführer andererseits. Alle Vertragsbeziehungen regeln sich

zwischen diesen beiden Vertragsparteien ausschließlich gemäß den folgenden Bestimmungen.

2. VERTRAGSABSCHLUSS

a) Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn die vom Gast gewünschte Leistung vom Gästeführer

oder Vermittler schriftlich bestätigt wurde.

b) Ist die Bestätigung hinsichtlich des vereinbarten Inhalts des Vertrages fehlerhaft, so hat der

Gast spätestens innerhalb von 7 Tagen schriftlich zu widersprechen. Liegen zwischen

Vertragsabschluss und dem vereinbarten Termin der Leistungserbringung weniger als 7 Tage, hat

der Widerspruch unverzüglich zu erfolgen.

3. LEISTUNGEN

a) Die geschuldete Leistung des Gästeführers geht aus der schriftlichen Bestätigung hervor.

Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich verabredeten Leistungen bedürfen der

ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Gästeführer oder dem Vermittler und sollen schriftlich fixiert

werden.

b) Situationsbedingte Anpassungen von Leistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig

werden und von dem Gästeführer oder Vermittler nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt

wurden (z.B. Straßensperren, Baumaßnahmen, Änderung von Öffnungs-/Schließungszeiten) sind

gestattet, soweit die Änderungen den Gesamtcharakter der Führung nicht beeinträchtigen.

c) Soweit nicht anders beschrieben oder vereinbart, beträgt die maximale Größe für Gruppen bei

(teilweise oder ganz) fußläufigen Führungen 25 Personen.

d) Für Schülergruppen gilt die Klassenstärke inklusive der Aufsichtspersonen. Es wird darauf

hingewiesen, dass bei einer eventuellen Teilung der Klasse jeweils mindestens eine

Aufsichtsperson bei einer Gruppe bleiben muss. Der Gästeführer übernimmt hier keine

Aufsichtspflicht.

e) Soweit nicht anderweitig beschrieben, werden alle Sehenswürdigkeiten von außen erklärt.

f) Die Führung findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Witterungsgründe berechtigen den

Gast nicht zum kostenlosen Rücktritt oder zur Stornierung. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch

die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Gastes so erheblich

beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Gast bzw. den Vermittler objektiv

unzumutbar ist. Liegen solche Verhältnisse bei Führungsbeginn vor oder sind vor dem

Führungsbeginn für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es dem Gast

und dem Gästeführer vorbehalten die Führung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen.

Im Falle einer solchen Kündigung bestehen keine Ansprüche des Gastes bzw. des Vermittlers auf

Erstattung von Kosten.

g) Der Gästeführer ist im Falle seiner Verhinderung berechtigt, die Führung einem anderen

geeigneten Gästeführer zu übertragen.

4. ABWICKLUNG DER FÜHRUNGSLEISTUNG

a) Vereinbarte Führungszeiten sind einzuhalten. Sollte sich die Gruppe verspäten, so hat der Gast

die Pflicht, dem Gästeführer diese Verspätung spätestens zum Zeitpunkt des vereinbarten

Beginns der Führung mitzuteilen.

b) Der Gästeführer ist verpflichtet, eine Wartezeit von 30 Minuten ab dem vereinbarten Beginn der

Gästeführung einzuhalten; danach gilt die Führung als ausgefallen.

c) Bei verspätetem Eintreffen der Gruppe muss zwischen ihr und dem Gästeführer vereinbart

werden, ob die Führung entsprechend gekürzt oder die ursprünglich vereinbarte Dauer der

Führung eingehalten werden soll. In diesem Fall errechnet sich das Honorar nach dem Zeitraum,

der sich aus der Wartezeit und der tatsächlichen Dauer der Führung zusammensetzt.

d) Der Gast ist gehalten, bei der Buchung oder rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin der

Führung eine Mobilfunknummer anzugeben, unter der er am Tag der Führung erreichbar ist.

e)Öffentliche Führungen beginnen zu den veröffentlichten Zeiten, es besteht keine Wartepflicht

seitens des Gästeführers.

5. PREISE

a) Die Preise von Führungsleistungen sind aus den Informationsunterlagen bzw. schriftlichen

Angeboten des Gästeführers oder Vermittlers ersichtlich und verstehen sich inklusive der

gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zu zahlen sind grundsätzlich alle bestellten und schriftlich

bestätigten Leistungen entsprechend der jeweiligen vereinbarten Zahlungsweise.

b) Der Zeitraum für die Berechnung des Honorars beginnt spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt

des Führungsbeginns.

c) Soweit nicht anders vereinbart, ist das Führungshonorar unmittelbar vor Führungsbeginn vom

Gast direkt und bar an den Gästeführer zu zahlen.

Die Bezahlung mit Vouchern ist möglich, wenn diese korrekt ausgefüllt und vom Reiseleiter

unterschrieben an den Gästeführer übergeben werden. Der Gästeführer wird dann eine Rechnung

an den Reiseveranstalter stellen. Der Wunsch zur Rechnungsstellung muss bei der Buchung

mitgeteilt werden und ist Bestandteil der Auftragsbestätigung. Bei Auslandsüberweisungen gehen

alle anfallenden Bankgebühren und Spesen zu Lasten des Gastes.

d) Bei Nichterscheinen der Gruppe ohne vorherige Stornierung wird das gesamte Honorar fällig.

e) Wird die geplante Zeitdauer der Führung auf Wunsch des Gastes verlängert und stimmt der

Gästeführer zu, die Gruppe weiter zu führen, so ist bei einer Verlängerung von bis zu 60 Minuten

ein Honorarzuschlag von 1 Stunde fällig.

f) Sollten die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, ist der Gästeführer

berechtigt, von der Führung ersatzlos zurückzutreten.

g) Eventuell anfallende Zusatzkosten (z.B. für Eintritte, Verpflegung, Transporte, weitere

Führungen, etc.), die nicht Vertragsbestandteil sind, sind durch den Gast direkt vor Ort bar zu

zahlen.

6. NICHTINANSPRUCHNAHME VON LEISTUNGEN

a) Nimmt der Gast ohne Kündigungs- bzw. Rücktrittserklärung die vereinbarten Leistungen, ohne

dass dies vom Gästeführer oder dem Vermittler zu vertreten ist, ganz oder teilweise nicht in

Anspruch, obwohl der Gästeführer zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so ist der

Gast zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Leistung verpflichtet. Ein Anspruch auf

Rückerstattung bereits gezahlter Leistungen besteht nicht.

b) Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 BGB, Vergütung bei

Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko)

7. RÜCKTRITT, STORNIERUNG UND ÄNDERUNGEN

a) Dem Gästeführer oder Vermittler sind Rücktritte oder (Teil-)Stornierungen schriftlich mitzuteilen,

b) Bei kurzfristiger Stornierung durch den Gast entsteht ein Anrecht auf ein Ausfallhonorar für den

Gästeführer. Die Fristen und Fälligkeiten sind unter den Punkten 7.1 und 7.2 geregelt.

Sofern dem Gästeführer oder Vermittler Kosten für die Anmietung bzw. Stornierung von

Leistungen Dritter entstanden sind, werden diese dem Gast zusätzlich berechnet.

7.1. Gruppenführungen (Fuß bzw. kombinierte Fuß --/Bus Führungen)

a) Der Gast oder der Gästeführer bzw. der Vermittler kann bis 48 Stunden vor dem vereinbarten

Termin kostenfrei kündigen/stornieren. Stornierungen sind dem Gästeführer oder Vermittler

während der üblichen Dienstzeiten mitzuteilen, üblicherweise werktags von 9 bis 16 Uhr.

b) Bei Stornierungen durch den Gast bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin sind 50 % des

vereinbarten Honorars fällig.

c) Bei Stornierungen durch den Gast weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, bei

Nichterscheinen der Gruppe ohne vorherige Stornierung oder bei einer Wartezeit des

Gästeführers von mehr als 30 Minuten wird das gesamte Honorar fällig.

7.2. Halbtages- und Ganztagesfahrten

a) Der Gast oder der Gästeführer bzw. der Vermittler kann den Auftrag bis 7 Werktage vor dem

vereinbarten Termin kostenfrei kündigen.

b) Bei Stornierungen durch den Gast vom 7. bis 4. Tag vor Führungsbeginn werden 30 % des

Honorars fällig.

c) Bei Stornierungen durch den Gast ab dem 3. Tag vor Führungsbeginn werden 75 % des

Honorars fällig.

d) Bei Stornierungen durch den Gast von weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin,

bei Nichterscheinen der Gruppe ohne vorherige Stornierung oder bei einer Wartezeit des

Gästeführers von mehr als 30 Minuten wird das gesamte Honorar fällig.

8. BILD UND TONAUFNAHMEN

Film-, Bild- und Tonaufnahmen während der Führung sind nur nach Absprache mit dem

Gästeführer gestattet.

9. HAFTUNG DES GÄSTEFÜHRERS

a) Der Gästeführer haftet gegenüber dem Gast und seinen Begleitern nicht,

Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

b) Der Haftungsausschluss erfasst alle Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund

(Schadenersatzansprüche aus Verschuldungs- und Gefährdungshaftung). Erfasst werden auch

solche Ansprüche, die gegebenenfalls auf eine Krankenkasse oder einen

Sozialversicherungsträger übergehen können.

Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung

sowie bei Übernahme einer Garantie.

Ausgenommen hiervon ist auch die Haftung für schuldhaft verursachte Schäden aus der

Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen

Pflichtverletzung des Gästeführers beruhen sowie für sonstige Schäden, die durch eine

mindestens grob fahrlässige Pflichtverletzung verursacht werden.

c) Bei Erfüllungsgehilfen ist jegliche Haftung (auch für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz)

ausgeschlossen; für Leistungsträger etc. haftet der Gästeführer nicht. Der Gästeführer haftet nicht

für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen Dritter, deren Leistungen im Rahmen der

Führung in Anspruch genommen werden.

d) Vorsorglich wird die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht körperliche Schäden sind, auf

das einfache Entgelt begrenzt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig

verursacht worden ist sowie für den Fall, dass der Gästeführer allein wegen eines Verschuldens

eines Leistungsträgers verantwortlich gemacht wird.

10. UNWIRKSAME BESTIMMUNGEN UND GERICHTSSTAND

Salvatorische Klausel: Sofern eine Bestimmung der vorliegenden AGB nichtig sein sollte, bleiben

die übrigen Regelungen hiervon unberührt.

Der Erfüllungsort ist der Ort der Leistungserbringung. Gerichtsstand ist Radebeul.